6. Dezember 2018

So läuft der Betrieb weiter, wenn der Chef plötz­lich ausfällt

Wird ein Unter­nehmer hand­lungs­un­fähig, droht seinem Betrieb die Insol­venz. Nur per Vorsor­ge­voll­macht kann ein Bevoll­mäch­tigter den Betrieb ohne Einmi­schung des Betreu­ungs­ge­richts nahtlos weiter­führen.

Text: Frank WiercksWich­tige Doku­mente gesam­melt zur Verfü­gung stellen

Die Vorsor­ge­voll­macht ist das Herz­stück der Planung für den Krisen­fall. Sie entfaltet ihre Wirkung aber nur dann, wenn sie bekannt ist und falls die Bevoll­mäch­tigen über die Instru­mente verfügen, um das Lebens­werk des Unter­neh­mers in seiner Vertre­tung fort­zu­setzen. Am besten ist es, die nota­riell beglau­bigte Vorsor­ge­voll­macht beim Anwalt zu hinter­legen und darüber den Bevoll­mäch­tigen zu infor­mieren. Außerdem sollte im Zentralen Vorsor­ge­re­gister die Infor­ma­tion hinter­legt werden, dass die Vorsor­ge­voll­macht exis­tiert. Um tätig werden zu können, braucht der Bevoll­mäch­tigte dann die Origi­nal­ur­kunde. Zusätz­lich muss ein Notfall­koffer vorbe­reitet werden, in dem der Bevoll­mäch­tige alle für seine Aufgaben notwen­digen Infor­ma­tionen findet. Er sollte eben­falls beim Anwalt oder Steuer­berater verwahrt und der Inhalt regel­mäßig aktua­li­siert werden.

In den Notfall­koffer gehören:

  • die aktu­ellen Gesell­schafts­ver­träge
  • die Beschlüsse der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung
  • die Namen, Adressen und Tele­fon­num­mern aller Gesell­schafter, Vorstands-, Beirats- oder Aufsichts­rats­mit­glieder
  • die Namen, Adressen und Tele­fon­num­mern der Proku­risten
  • die Geschäfts­füh­rer­ver­träge und Anwei­sungen an Geschäfts­führer
  • die Namen, Adressen und Tele­fon­num­mern aller Berater des Unter­neh­mens
  • eine Aufstel­lung aller Bevoll­mäch­tigten und Voll­machten
  • alle Versi­che­rungs- und Versor­gungs­ver­träge
  • alle Miet- und Leasing­ver­träge
  • eine Aufstel­lung über das Betriebs­ver­mögen
  • die Namen, Adressen und Tele­fon­num­mern wich­tiger Mitar­beiter wie Chef­se­kre­tärin oder Betriebs­leiter
  • Jahres­ab­schlüsse

Bei Fragen spre­chen Sie uns gerne an.

Quelle: www.trialog-unternehmerblog.de, Heraus­geber: DATEV eG, Nürn­berg